Promo

Allgemeine Geschäftsbedingungen

IT Dienstleistungen und Produkte von DCCTEC GmbH angeboten

A.
1.

Allgemeine Regelungen
Anwendungsbereich und Geltung

1.1.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen der DCCTEC GmbH („DCCTEC“) und ihren Kunden und gelten für alle EDV-Dienstleistungen und Produkte, welche durch die DCCTEC angeboten werden.

1.2.  

Anderslautende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, sie werden von der DCCTEC ausdrücklich schriftlich als Vertragsbestandteil anerkannt.

1.3.

Sämtliche Nebenabreden, Zusicherungen oder Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

1.4.

Die allgemeinen Regelungen (Abschnitt A) sowie die Schlussbestimmungen (Abschnitt F) gelten für alle EDV-Dienstleistungen und Produkte der DCCTEC. Die Bestimmungen zum Kaufvertrag (Abschnitt B) gelten für kaufvertragliche Leistungen, die Bestimmungen zum Mietvertrag (Abschnitt C) gelten für mietvertragliche Leistungen, die Bestimmungen zum Wartungsvertrag (Abschnitt D) gelten für wartungsvertragliche Leistungen und die Bestimmungen zu den weiteren Dienstleistungen (Abschnitt E) gelten für andere Dienstleistungen der DCCTEC. Welche EDV-Dienstleistungen und Produkte im Einzelfall Gegenstand der Leistungspflicht der DCCTEC sind, ergibt sich aus der Offerte der DCCTEC oder den vertraglichen Vereinbarungen der Parteien.

2.

Vertragsabschluss

2.1.

Eine Offerte der DCCTEC erfolgt unentgeltlich.

2.2.

Soweit in der Offerte nichts Abweichendes festgelegt wird, bleibt die DCCTEC während 30 Tagen ab Ausstellungsdatum der Offerte an diese gebunden.

2.3.

Der Vertragsschluss erfolgt durch die schriftliche Annahme der Offerte durch den Kunden.

2.4.

Sind mit späteren Bestellungs-/Vertragsänderungen Zusatzkosten für die DCCTEC verbunden, trägt diese der Kunde.

3.

Zahlungsbedingungen

3.1.

Sämtliche von der DCCTEC angebotenen Dienstleistungen und Lieferungen sind kostenpflichtig.

3.2.

Rechnungen der DCCTEC sind innert 20 Tagen nach Rechnungsstellung netto ohne Skontoabzug in Schweizer Währung zu bezahlen.

3.3.

Die Nichteinhaltung des Zahlungstermins löst ohne ausdrückliche Mahnung den Zahlungsverzug aus und die DCCTEC hat Anspruch auf 8 % Verzugszins sowie Ersatz aller Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten sowie des weiteren Schadens.

3.4.

Die DCCTEC ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Vorauszahlung oder anderweitige Sicherheitsleistungen zu verlangen.

3.5.

Steuern und Abgaben, die auf Abschluss oder Erfüllung des Vertrages erhoben werden bzw. deren Erhöhung, gehen zu Lasten des Kunden.

4.

Lieferungen

4.1.

Der Versand von Produkten durch die DCCTEC erfolgt immer auf Kosten und Gefahr des Kunden. Dies gilt namentlich auch bei der grundsätzlich Geltung anders lautender Incoterms.

4.2.

Beschädigungen müssen bei Warenempfang dem Transporteur gemeldet werden.

4.3.

Die Angabe von Lieferzeiten und –terminen erfolgt für die DCCTEC freibleibend. Eine Lieferfrist beginnt frühestens mit der Auftragsbestätigung der DCCTEC, nie jedoch vor Klärung aller technischen Einzelheiten. Wird kein spezieller Liefertermin ausdrücklich fest vereinbart, liefert die DCCTEC in der Regel in Absprache mit dem Kunden.

4.4.

Betriebsstörungen sowie Nichtlieferungen bzw. die verzögerte Belieferung durch Vertragspartner der DCCTEC und Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die DCCTEC unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Kunden zur Verlängerung der Lieferfristen und/oder Aufhebung der Lieferverpflichtung.

4.5.

Beanstandungen betreffend Ausführung und Menge der Lieferung sind innert 5 Tagen nach Warenempfang schriftlich bei der DCCTEC geltend zu machen, andernfalls die Lieferung als genehmigt gilt.

5.

Daten- und Systemsicherung

5.1.

Der Kunde ist vollumfänglich für die Daten- und Systemsicherung verantwortlich. Er verpflichtet sich, bevor die DCCTEC an Hard- bzw. Software Änderungen vornimmt, vorgängig die nötige Sicherung durchzuführen. Die DCCTEC kann zu keinem Zeitpunkt für allfällige Datenverluste bzw. Schäden, verursacht durch den ganzen oder teilweisen Ausfall eines oder mehrerer Systeme, haftbar gemacht werden.

6.

 Subunternehmer

6.1.

Die DCCTEC darf zur Vertragserfüllung jederzeit Subunternehmer beiziehen.

6.2.

Die DCCTEC bleibt gegenüber dem Kunden für das Erbringen der Leistung verantwortlich, auch wenn diese durch einen Subunternehmer ausgeführt wurde.

B.
1.

Kaufvertrag
Zahlungsbedingungen

1.1.

Der Kunde verpflichtet sich, den vertraglich vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen. Dieser wird von der DCCTEC nach Lieferung in Rechnung gestellt.

1.2.

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben Produkte Eigentum der DCCTEC und dürfen weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden.

1.3.

Installationskosten, Kosten für eine erste Instruktion, Spesen, allfällige Lizenzgebühren sowie Verpackungs-, Transport- und Abladekosten etc. werden dem Kunden separat in Rechnung gestellt.

2.

Garantie

2.1.

Die Garantiezeit für die von der DCCTEC gelieferten Produkte richtet sich nach der vom Hersteller der verkauften Produkte definierten Garantiezeit. Sie beträgt maximal 12 Monate ab Lieferdatum. Teile, die in der Garantiefrist nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, bessert die DCCTEC kostenlos nach oder ersetzt sie. Die Garantieleistung umfasst die notwendigen Ersatzteile, jedoch nicht die für den Aus-, Um- und Einbau benötigte Arbeitszeit, die der Kunde zu den jeweils gültigen Ansätzen der DCCTEC vergüten muss. Jeder weitere Anspruch gegenüber der DCCTEC, insbesondere Schadenersatz, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag, ist im gesetzlich maximalen Rahmen ausgeschlossen. Von der Garantie nicht erfasst werden sodann Schäden infolge Missachtung von Betriebsvorschriften sowie Schäden als Folge anderer Gründe, deren Ursache nicht bei der DCCTEC liegen.

2.2.

Ein gewährleistungspflichtiger Programmfehler liegt nur unter den folgenden Voraussetzungen vor:

 

a)  der Fehler muss dokumentierbar und reproduzierbar sein und

 

b)  der Fehler bewirkt beim bestimmungsgemässen Gebrauch auf dem bezeichneten Computersystem und unter den in der Anleitung definierten Einsatz- und Betriebsbedingungen eine Abweichung in Funktionen und Leistungen, welche die Anwendung für den bestimmungsgemässen Gebrauch aufheben oder erheblich mindern.

2.3.

Der Kunde ist verpflichtet, allfällige während der Garantiezeit auftretende Mängel der DCCTEC umgehend mitzuteilen. Für Schäden aus verspäteter Mängelrüge entfällt jegliche Haftung von der DCCTEC.

2.4.

Abgesehen von den vorstehend umschriebenen Garantieleistungen wird jegliche weitergehende Gewährleistungs- und Garantiepflicht sowie jegliche Haftung der DCCTEC vollumfänglich im gesetzlich maximalen Rahmen wegbedungen.

C.
1.

Mietvertrag
Vertragsgegenstand

1.1.

Sofern vereinbart, kann der Kunde die von der DCCTEC angebotenen Produkte mieten. In diesem Fall erhält der Kunde während der Dauer des Vertrags ein Gebrauchsrecht an den gemieteten Produkten.

2.

Zahlungsbedingungen

2.1.

Als Entschädigung für die Miete bezahlt der Kunde die vereinbarte pauschale Vergütung. Diese wird monatlich im Voraus fakturiert. Bei angebrochenen Monaten wird für jeden Tag 1/30 der monatlich vereinbarten Mietgebühr berechnet.

2.2.

Installationskosten, Kosten für eine erste Instruktion, Spesen, allfällige Lizenzgebühren, Verpackungs-, Transport- und Abladekosten u.a. werden dem Kunden separat in Rechnung gestellt.

3.

Beendigung des Vertragsverhältnisses

3.1.

Mietverträge treten auf das vertraglich vereinbarte Datum in Kraft und haben eine Mindestdauer von 24 Monaten. Anschliessend sind sie jeweils auf das Ende des Bestelldatums mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich kündbar.

4.

Mitteilungspflicht des Kunden

4.1.

Der Kunde hat die DCCTEC eine Beschlagnahme eines der vermieteten Produkte durch Pfändung, Retention oder Verarrestierung sowie eine allfällige Konkurseröffnung umgehend mitzuteilen und das zuständige Betreibungs- und Konkursamt auf das Eigentum der DCCTEC an den gemieteten Geräten hinzuweisen. Der Kunde trägt alle Kosten, welcher der DCCTEC aus der Abwendung solcher Sachverhalte entstehen.

D.
1.

Wartungsvertrag
Vertragsgegenstand

1.1.

Die Wartung von Hardware bezieht sich nur auf die von der DCCTEC gelieferten Teile und umfasst dabei deren Instandhaltung (vorbeugende Wartung) zur Aufrechterhaltung der Betriebstüchtigkeit und Instandsetzung (Behebung von Störungen und Fehlern zur Wiederherstellung der Betriebstüchtigkeit) durch Reparatur und Ersatz schadhafter Teile sowie den Einbau technischer Verbesserungen.

1.2.

Nicht als Wartungsleistungen gilt die Behebung von Defekten, die durch Fehlmanipulationen, externe Einflüsse, Einwirkungen von einer nicht von der DCCTEC gelieferten Einrichtung, unsachgemässe Behandlung entstanden sind sowie der Ersatz von Verschleiss- und/oder Verbrauchsmaterial. Solche Dienstleistungen werden zusätzlich zu den aktuellen Tarifen der DCCTEC in Rechnung gestellt.

1.3.

Die Pflege von Software umfasst die Korrektur von Fehlern, die Anpassung und die Weiterentwicklung der Programme, jeweils ausschliesslich im Rahmen neuer Releases der entsprechenden Software-Hersteller.

1.4.

Auf Verlangen beteiligt sich die DCCTEC an der Suche nach der Störungsursache, auch wenn die Störung beim Zusammenwirken mehrerer Systeme bzw. Komponenten auftritt. Weist die DCCTEC nach, dass die Störung nicht durch die von ihr gewartete Hard- oder gepflegte Software verursacht wurde, so werden diese Leistungen zu den aktuellen Tarifen der DCCTEC in Rechnung gestellt.

1.5.

Die DCCTEC behebt nach Möglichkeit und auf Verlangen und gegen separate Vergütung auch Störungen, welche auf Umstände zurückzuführen sind, für die der Kunde oder Dritte einzustehen haben.

1.6.

Die von der DCCTEC angebotenen Wartungsleistungen werden in separaten Service Level Agreements (SLA) weiter spezifiziert.

2.

Dokumentation, Protokoll und Rapport

2.1.

Die DCCTEC stellt sicher, dass die entsprechende Dokumentation soweit erforderlich nachgeführt wird.

2.2.

Sofern vereinbart, führt die DCCTEC ein Wartungs- und Pflegeprotokoll und stellt es dem Kunden auf Verlangen zur Verfügung. Es enthält jene Informationen, welche für den weiteren Betrieb wesentlich sind.

2.3.

Wird die Instandsetzung nach Aufwand abgegolten, erhält der Kunde einen Rapport. Dieser nennt Datum, Art und Dauer des Einsatzes. Dieser Rapport wird durch den Kunden gegengezeichnet.

3.

Vergütung / Zahlungsbedingungen

3.1.

Dienstleistungen werden von der DCCTEC zu den im Vertrag bezeichneten Konditionen in Rechnung gestellt. Fehlt es an einer besonderen Vereinbarung, rechnet die DCCTEC nach Aufwand zu ihren jeweils gültigen Ansätzen ab.

3.2.

Die Vergütung gilt alle Leistungen ab, die zur gehörigen Erfüllung des Wartungsvertrages nötig sind. Ausgewiesene Spesen und Nebenkosten der DCCTEC werden zusätzlich verrechnet.

4.

Gewährleistung

4.1.

Die DCCTEC gewährleistet eine sorgfältige Erbringung ihrer Wartungsleistungen. Die Gewährleistung entfällt insoweit, als den Kunden ein Verschulden trifft.

4.2.

Sind Wartung, Pflege und Unterhalt nicht erfolgreich, kann der Kunde zunächst nur eine unentgeltliche Nachbesserung verlangen. Die DCCTEC behebt den Mangel innerhalb angemessener Frist und trägt alle daraus entstehenden eigenen Kosten.

4.3.

Hat die DCCTEC die verlangte Nachbesserung nicht oder nicht erfolgreich vorgenommen, kann der Kunde nach einer einmaligen schriftlichen Abmahnung die entsprechenden Massnahmen von einer qualifizierten Drittfirma erbringen lassen. Die Kosten werden je zur Hälfte von der DCCTEC und vom Kunden getragen.

4.4.

Die Mängelrechte verjähren innert einem Jahr ab Ausführung der Wartungs- oder Pflegeleistung. Mängel sind sofort nach Entdeckung zu rügen. Für arglistig verschwiegene Mängel können die Mängelrechte während zehn Jahren nach Ausführung geltend gemacht werden.

4.5.

Abgesehen von den vorstehend umschriebenen Gewährleistungen wird jegliche weitergehende Gewährleistungs- und Garantiepflicht sowie jegliche Haftung der DCCTEC vollumfänglich im gesetzlich maximalen Rahmen wegbedungen. Jeder weitere Anspruch gegenüber der DCCTEC, insbesondere Schadenersatz, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag, ist im gesetzlich maximalen Umfang ausgeschlossen. 

E.
1.

Weitere Dienstleistungen
Vertragsgegenstand

1.1.

Die DCCTEC erbringt Leistungen wie Installation von Hard- und Software, Vornahme von kundenspezifischen Einstellungen der Software (Customizing und Parametrisierung), Rollouts, Durchführung der Datenübernahme, Durchführung von Projekten, Unterstützung bei Projekteinführung und Inbetriebnahme (Projektmanagement), Durchführung von Tests, Schulung, Support sowie generelle Beratungen des Kunden im Bereich EDV. Die von der DCCTEC jeweils zu erbringenden Dienstleistungen werden separat vertraglich vereinbart.

2.

Installationen

2.1

Bei der Berechnung des zeitlichen Aufwandes für die Installation von zusätzlicher Hard- bzw. Software wird eine Standardinstallation vorausgesetzt, die fehlerfrei läuft. Zudem muss die auf dem System installierte Software für allfällige Nachinstallationen zur Verfügung stehen. Mehraufwand, der auf eine unvollständige oder fehlerhafte Installation oder fehlende Software zurückzuführen ist, wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Der Kunde akzeptiert einen Mehraufwand von 30 % im Vergleich zum offerierten Aufwand ohne vorgängige mündliche oder schriftliche Meldung durch die DCCTEC. Bei darüber hinausgehendem Mehraufwand setzt die DCCTEC den Kunden in Kenntnis. Die bis dahin noch nicht ausgeführten Arbeiten werden erst nach Zustimmung durch den Kunden erledigt.

3.

Systemintegration

3.1

Die DCCTEC übernimmt die Verantwortung für die Systemintegration nur, wenn dies im Vertrag ausdrücklich erwähnt wird. Die Übernahme dieser Verantwortung setzt voraus, dass der Kunde seine Anforderungen vorgängig spezifiziert.

3.2

Übernimmt die DCCTEC keine Verantwortung für die Systemintegration, so liefert die DCCTEC auf „Time and Material“- Basis und der Verkauf von Hardware, die Lizenzierung von Software sowie die Erbringung von Dienstleistungen werden als voneinander unabhängige Rechtsgeschäfte betrachtet.

4.

Erfüllungsort

4.1

Dienstleistungen werden nach Wahl der DCCTEC entweder an einer Geschäftsstelle der DCCTEC oder beim Kunden erbracht.

5.

Vergütung / Zahlungsbedingungen

5.1.

Dienstleistungen werden von der DCCTEC zu den im Vertrag bezeichneten Konditionen in Rechnung gestellt. Fehlt es an einer besonderen Vereinbarung, rechnet die DCCTEC nach Aufwand zu ihren jeweils gültigen Ansätzen ab.

6.

Gewährleistung

6.1.

Die DCCTEC gewährleistet eine sorgfältige Erbringung ihrer Leistungen. Die Gewährleistung entfällt insoweit, als den Kunden ein Verschulden trifft.

6.2.

Wurde eine Leistung nicht erfolgreich erbracht, kann der Kunde zunächst nur eine unentgeltliche Nachbesserung verlangen. Die DCCTEC behebt den Mangel innerhalb angemessener Frist und trägt alle daraus entstehenden eigenen Kosten.

6.3.

Hat die DCCTEC die verlangte Nachbesserung nicht oder nicht erfolgreich vorgenommen, kann der Kunde nach einer einmaligen schriftlichen Abmahnung die entsprechenden Massnahmen von einer qualifizierten Drittfirma erbringen lassen. Die Kosten werden je zur Hälfte von der DCCTEC und vom Kunden getragen.

6.4.

Die Mängelrechte verjähren innert einem Jahr ab Ausführung der Leistung. Mängel sind sofort nach Entdeckung zu rügen. Für arglistig verschwiegene Mängel können die Mängelrechte während zehn Jahren nach Ausführung geltend gemacht werden.

6.5.

Abgesehen von den vorstehend umschriebenen Gewährleistungen wird jegliche weitergehende Gewährleistungs- und Garantiepflicht sowie jegliche Haftung der DCCTEC vollumfänglich im gesetzlich maximalen Rahmen wegbedungen. Jeder weitere Anspruch gegenüber der DCCTEC, insbesondere Schadenersatz, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag, ist im gesetzlich maximalen Umfang ausgeschlossen.

F.
1.

Schlussbestimmungen
Geheimhaltung

1.1.

Die Vertragspartner behandeln alle Tatsachen vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind.

1.2.

Im Zweifel sind Tatsachen vertraulich zu behandeln und es besteht eine gegenseitige Konsultationspflicht.

1.3.

Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch schon vor Vertragsabschluss und auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

2.

Datenschutz

2.1.

DCCTEC verpflichtet sich beim Umgang mit Personendaten das geltende Datenschutzrecht und insbesondere die Datensicherheit einzuhalten. Weitere Hinweise zum Datenschutz sind der Datenschutzerklärung (https://www.dcc-tec.ch/de/datenschutzerklaerung) zu entnehmen. Der Kunde bestätigt, diese gelesen und verstanden sowie die entsprechenden Datenschutzrisiken einkalkuliert zu haben.

3.

Haftung für Schäden 

3.1.

Soweit die Haftung nicht gemäss anderen Bestimmungen ausgeschlossen ist, haftet die DCCTEC für den von ihr oder von einem von ihr beauftragten Dritten verursachten Schaden aus dem Vertragsverhältnis, wenn sie nicht beweist, dass weder sie noch beauftragte Dritte ein Verschulden trifft. In jedem Fall wegbedungen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit. Ausgeschlossen ist im gesetzlich maximalen Rahmen die Haftung für jede Art von indirektem Schaden, wie z.B. entgangenem Gewinn u.ä. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist, haftet die DCCTEC bis zur Höhe einer Jahresvergütung des Kunden, maximal aber bis CHF 1500. Von dieser Begrenzung ausgenommen ist die Haftung für Personen- und Sachschäden. Im Weiteren wird im gesetzlich maximalen Rahmen jegliche Haftung wegbedungen. 

4.

Abtretung, Übertragung und Verpfändung 

4.1.

Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis sowie der Vertrag als Ganzes dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vertragspartners an Dritte weder ganz noch teilweise abgetreten, übertragen noch verpfändet werden. Diese Zustimmung wird nicht ohne Grund verweigert. 

5.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand 

5.1.

Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien gelangt ausschliesslich das materielle schweizerische Recht zur Anwendung. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Bezirk March, Kanton Schwyz (Schweiz).

5.2.

Die DCCTEC hat das Recht, den Kunden auch an seinem Sitz einzuklagen oder an jedem anderen Gericht, das nationalem oder internationalem Recht zufolge zuständig sein kann.

Unsere Services

Backup

Netzwerkinfrastruktur

IT Support

Dienste auslagern

SicherheIT

Schulung & Training

© 2024 by DCCTEC GmbH AGB's | Impressum | Datenschutzerklärung